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Bundesausbildungsförderungsgesetz

In der Corona-Krise werden zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung neben Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand auch verstärkt Medizinstudenten rekrutiert. Die Bundesregierung hilft hier den Medizinstudentinnen und Studenten dergestalt, dass sie Einnahmen aus Tätigkeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von der Anrechnung auf Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) freistellt. Medizinstudentinnen und Studenten dürfen also hinzuverdienen, ohne dass dieser Hinzuverdienst auf den BAföG-Satz angerechnet wird.

Beschränkung auf systemrelevante Tätigkeiten

Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Beschäftigungen in Branchen und Berufen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie systemrelevant sind, was ja für den medizinischen Bereich zu bejahen ist.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: ty - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Jendyk · Schnellhardt & Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
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