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Neue Vervielfältiger zur Kapitalwertermittlung für lebenslängliche Nutzungen oder Leistungen

Digitale Kanzlei 2023
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Nießbrauch

Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.

Stand: 28. Januar 2025

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Erscheinungsdatum:

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Sie haben Fragen zu einem Thema? Unser Team in Gronau ist gerne für Sie da! Unser Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Besonders große Erfahrung haben wir in der grenzüberschreitenden Steuerberatung und im internationalen Steuerrecht.

Jendyk · Schnellhardt & Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
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