Finanzbuchhaltung
Wir schneiden unsere Buchhaltungsleistungen auf Ihre Bedürfnisse zu. Aus einfachen Strukturen machen wir keine aufgeblähte Finanzbuchhaltung. Unsere Finanzbuchhaltungsleistungen können sich auf die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen beschränken. Sofern Sie aber z.B. eine Kostenstellenrechnung für die Lenkung Ihrer Geschäfte benötigen, richten wir diese zusammen mit Ihnen ein. Sofern sinnvoll, nutzen wir technische Neuerungen (z.B. elektronisches Bankbuchen, Unternehmen Online, digitales Belegbuchen), um die Erstellung der Finanzbuchhaltung effizient abzuwickeln und unseren Mandanten ein erstrebenswertes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bieten.
Lohnbuchhaltung
Kompetenz, Genauigkeit und Pünktlichkeit zeichnen unsere Lohnbuchhaltungsleistungen aus. Unsere langjährigen Erfahrungen umfassen unter anderem den Baulohn und die Abrechnung von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern. Wir sind bestrebt, all Ihre abrechnungstechnischen Anfragen umgehend zu beantworten. In der Regel ist dies sofort oder nach kurzer Recherche möglich. Manche Themen müssen langfristig aufbereitet und entschieden werden, dies ist für uns kein Problem.
Jahresabschlusserstellung
Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse nach handels- und/oder steuerrechtlichen Grundsätzen. Unsere Erstellungsleistungen schätzen nicht nur Tochterunternehmen ausländischer Konzerne und kleinere Unternehmen, die (noch) keine eigene Buchhaltungsstruktur aufgebaut haben. Auch etablierte mittelständische Unternehmen lagern ihre Erstellungsarbeiten auf uns aus, da wir mit unserem aktuellen Know-how verlässlich und schnell den notwendigen Jahresabschluss erstellen können. Für Ihren Wirtschaftsprüfer bereiten wir die entsprechende Dokumentation auf und sind kompetente Ansprechpartner.
Bei der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung wenden wir die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) an. Je nach Bedarf können sie eine Jahresabschlusserstellung ohne Prüfungshandlungen, eine Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen oder eine Jahresabschlusserstellung mit umfassenden Prüfungshandlungen wählen.
Steuerberatung
Wir beraten Sie ganzheitlich, betrachten Ihre ganz persönliche Situation unter Berücksichtigung aller Steuergesetze und der aktuellen Rechtsprechung. Wir sprechen mit Ihnen und hören Ihnen zu, damit wir alles bedenken können. Vertrauen Sie uns und vertrauen Sie sich uns an!
Beispiele unserer Tätigkeiten:
- Steuerrecht für Privatpersonen (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer)
- Unternehmenssteuerrecht (Körperschaft- und Gewerbesteuer)
- Begleitung von Betriebsprüfungen, Einspruchs- und Klageverfahren
- Internationales Steuerrecht (z.B. Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und entsprechende nationale Gesetzgebung)
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Beratung bei der Erstellung von Verfahrensgrundsätzen und die Einführung eines Tax Compliance Systems
- Umsatz- und/oder ertragsteuerliche Registrierung ausländischer Unternehmen, die in Deutschland aktiv werden
- Steuerrechtliche Beratung im Hinblick auf Restrukturierungen sowie An- und Verkäufen von Unternehmen (Asset und Share Deals)
Wirtschaftsprüfung
Im Rahmen der klassischen Jahresabschlussprüfung prüfen wir die Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts. Für kleine Gesellschaften, die nicht verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen, bieten wir diese Leistung z.B. im Interesse der Gesellschafter an. Kleinere Gesellschaften profitieren nebenbei in der Regel von unseren Hinweisen zur Verbesserung von Abläufen sowie zu steuerlichen Fragestellungen.
Daneben haben wir eine Expertise bei energierechtlichen Prüfungen (EEG, KWKG, Strompreiskompensation) und bei Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerträgerverordnung aufgebaut.
Wir arbeiten unter Beachtung der Standards und Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) und sind als Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer K.d.ö.R. in Berlin registriert.